26.08.2026, 10:11 Uhr
Kennzeichnung von KI-bearbeiteten Inhalten
seit dem 2. August 2026 gelten im Rahmen der EU-KI-Verordnung neue Transparenzanforderungen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz.
Wir bitten daher darum, alle Bilder und Texte z.B. Flyer, Plakate, Infozettel die mithilfe von KI erstellt oder bearbeitet wurden, entsprechend zu kennzeichnen.
Platzieren Sie einen gut lesbaren und eindeutigen Hinweis direkt in Ihrem Drucklayout, zum Beispiel:
„Dieses Design enthält KI-generierte Elemente“
oder
„Bild erstellt mit Unterstützung von KI“
oder alternativ das KI-Symbol.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.